Ich soll nun Bezüge zur Vertriebenenproblematik zwischen 1945 und 49 herstellen. Erstes Problem: Das GG wurde 1949 verfasst aber das macht nichts. Die Problematik gab es ja noch 1950.Artikel 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Darunter fallen ja eigentlich nur die Volksdeutschen aus dem Sudetenland. Aber auf welche Art und Weise wurde dieses Gesez gebrochen? Weiß da einer was?
Was man noch sagen kann, ist, dass die Volksdeutschen, die aus Rumänien, Jugoslawien oder dem Warthegau vertrieben wurden, auch die deutsche staatsangehörigkeit in der BRD bekommen haben, aber ist das ein Bruch?